Abschlussarbeiten
FAQs zu Abschlussarbeiten
Ja, wir betreuen im Einzelfall und in direkter Absprache auch Abschlussarbeiten in Kooperation mit Unternehmen. Um den wissenschaftlichen Anspruch zu gewährleisten, werden diese aber direkt über den Lehrstuhl als Auftragsforschungsprojekte organisiert. Eine freie Themen- und Unternehmenswahl ist somit nicht möglich!
Bachelorarbeiten kommen in der Regel ohne eine qualitative bzw. quantitative Methode aus, wohingegen Masterarbeiten den Einsatz einer Methode erfordern.
Alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes. Bacheloranden müssen zur korrekten Anmeldung das Formular „Antrag auf Vergabe einer Bachelorarbeit (BA)“ ausfüllen. Masteranden reichen das Formular „Antrag auf Vergabe einer Masterarbeit“ ein. Wir unterschreiben diese Formulare und leiten sie an das Prüfungsamt weiter.
Bachelorarbeiten benötigen kein Zweitgutachten. Die Auswahl und Ansprache des Zweitgutachters für Masterarbeiten übernehmen wir für Sie – Ihre Vorschläge hierzu sind willkommen.
Eine Bachelorarbeit umfasst 25 Seiten, eine Masterarbeit 60 Seiten – ausgenommen Verzeichnisse, Literaturliste und Anhänge.
Bitte orientieren Sie sich bei der Gestaltung des Deckblatts an unserer Vorlage, die Sie unseren Hinweisen zum wissenschaftlichen Arbeiten entnehmen können. Diese Hinweise finden Sie im ILIAS-Kurs für Absolventen.
Abschlussarbeiten müssen in den meisten Studiengängen der Fakultät W nicht mündlich verteidigt werden. In manchen Studiengängen (insbesondere aus den Fakultäten A und N) kann die Verteidigung eine Erfordernis sein. Bitte informieren Sie sich in der jeweils für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Das Prüfungsamt gibt hierbei Vorgaben hinsichtlich der Zahl der Exemplare und der Abgabedetails. Informieren Sie sich dort über die für Sie geltenden Regeln.
Gerne geben wir Ihnen Feedback hinsichtlich Ihrer Abschlussarbeit. Das Feedback kann entweder telefonisch oder in einem kurzen persönlichen Gespräch erfolgen, jedoch nicht via E-Mail.
Hinweise hierauf geben wir regelmäßig bei unserer Einführungsveranstaltung. Auch Ihr Betreuer wird Ihnen den richtigen Weg zeigen. Machen Sie sich ebenfalls mit dem "1 x 1 des Wissenschaftlichen Arbeitens" vertraut.
Das Fachgebiet Unternehmensgründungen und Unternehmertum erhält aus dem jeweiligen Vergabeverfahren die Information, dass Sie uns zugeteilt wurden. Absolventen werden im nächsten Schritt auf das Lehrstuhlteam aufgeteilt und Sie werden von Ihrem Betreuer direkt kontaktiert. Weiteres erfolgt in der persönlichen Absprache. Ein Absolventenkolloquium zur Einführung findet in der Regel in den ersten zwei Wochen des neuen Semesters statt.
Aus organisatorischen Gründen werden Sie dazu angehalten, Ihre Masterarbeit bis zum 15. Mai (im SS) bzw. bis zum 15. November (im WS) spätestens anzumelden. Die Bachelorarbeit sollte bis zum 15. Januar bzw. zum 15. Juli angemeldet werden. Ziel ist es, dass wir uns wünschen, dass Sie Ihre Abschlussarbeit auch innerhalb des Semesters, für das Sie uns zugeteilt wurden, abschließen können.
Nein. Wir vergeben Abschlussarbeiten ausschließlich über das jeweilige, zentrale Vergabeverfahren.
Nein. Der erste Schritt in der Erstellung einer Abschlussarbeit besteht aus der selbständigen Themenfindung, bei der wir Sie selbstverständlich unterstützen. Erste Anregungen dazu finden Sie hier.
Orientieren Sie sich zunächst an den bisher erworbenen Kenntnissen bspw. im Bereich Entrepreneurship, Corporate Entrepreneurship oder Entrepreneurial Marketing in Kombination mit Ihrem persönlichen Interesse. Wählen Sie für Ihre Bachelorarbeit dabei zunächst drei Themenkomplexe, die Sie interessant finden. Für die Masterarbeit erwarten wir von Ihnen erste Ideen für Problemstellungen eines Themenkomplexes und erste Überlegungen hinsichtlich der Methodik, wie die Arbeit umgesetzt werden soll. Auch empfehlen wir die Lektüre von Kapitel 2 des Lehrbuchs zum wissenschaftlichen Arbeiten über Themenfindung.